
9. Juli 2026
3 Minuten Lesezeit
Heizungsförderung: Die neuen Konditionen im Überblick – mit Rechenbeispielen
Veröffentlicht am
9. Juli 2026
Lesezeit
3 Minuten
Die Heizungsförderung wird reformiert. Die wichtigsten Punkte: Die förderfähigen Kosten sinken einmalig von 30.000€ auf 28.000€, der Klimageschwindigkeitsbonus wird von 20% auf 16% reduziert – und Haushalte mit kleinerem Einkommen bekommen erstmals mehr. Was das für dich, dein Zuhause und deine Wärmepumpen-Pläne bedeutet, schlüsseln wir hier auf – ohne Behördendeutsch, dafür mit echten Zahlen.
Alt vs. Neu: Die Förderbedingungen im direkten Vergleich
| Bisher | Neu | |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | 30% (unverändert) |
| Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 30.000€ | 28.000€ (einmalige Absenkung um 2.000€) |
| Förderfähige Kosten (je weitere Wohneinheit) | 15.000€ | 15.000€ |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20% | 16% |
| Einkommensbonus | 30% bis zu 40.000€ | Gestaffelt: 40% bis 30.000€, 30% bis 40.000€, 10% bis 50.000€ |
| Maximale Förderquote | 70% | 80% |
Was das in Prozent bedeutet: Alle Kombinationen
Je nachdem, welche Boni du bekommst, ergeben sich nach den neuen Regeln folgende Fördersätze:
| Kombination | Fördersatz |
|---|---|
| Nur Grundförderung | 30% |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus | 46% |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus (10%) | 56% |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus (30%) | 76% |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus (40%) | 80% (gedeckelt) |
| Grundförderung + Einkommensbonus (10%) | 40% |
| Grundförderung + Einkommensbonus (30%) | 60% |
| Grundförderung + Einkommensbonus (40%) | 70% |
Was das in Euro bedeutet: Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir einen Haushalt mit 35.000€ zu versteuerndem Einkommen und einer alten Gasheizung. Die neue Wärmepumpe kostet inklusive Installation 32.000€.
Der Fördersatz: Grundförderung 30% + Klimageschwindigkeitsbonus 16% + Einkommensbonus 30% = 76%, angerechnet auf maximal 28.000€ förderfähige Kosten. Macht bis zu 21.280€ Zuschuss.
Und ein Haushalt mit kleinem Einkommen bis 30.000€? Der bekommt mit dem neuen 40%-Einkommensbonus rechnerisch 86% – gedeckelt bei 80%. Das sind bis zu 22.400€ Zuschuss.
Zum Vergleich, ein Haushalt ohne Einkommensbonus: Grundförderung 30% + Klimageschwindigkeitsbonus 16% = 46% von 28.000€, also bis zu 12.880€.
Genau deshalb lohnt es sich, deinen individuellen Fördersatz einmal sauber durchzurechnen – unser kostenloser Förderservice macht das für dich.
Die Änderungen im Detail
Förderfähige Kosten sinken einmalig
Für die erste Wohneinheit von 30.000€ auf 28.000€. Da alle Prozentsätze auf diese Summe gerechnet werden, wirkt die Absenkung direkt auf deinen Zuschuss.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt
Der Bonus für den Tausch einer alten fossilen Heizung wird von 20% auf 16% reduziert.
Sozialere Staffelung beim Einkommensbonus
Der Einkommensbonus steigt auf 40% für Einkommen bis 30.000€, bleibt bei 30% für Einkommen bis 40.000€ und beträgt für Einkommen bis 50.000€ noch 10%.
Mehrfamilienhäuser
Für jede weitere Wohneinheit kommen 15.000€ förderfähige Kosten hinzu: 43.000€ bei zwei Wohneinheiten, 58.000€ bei drei Wohneinheiten.
Lohnt sich die Wärmepumpe trotzdem noch? Ja.
Die Förderung bleibt hoch. 30% bekommt jede:r, deutlich mehr ist mit den Boni weiterhin möglich. Für kleinere Einkommen ist die Förderung sogar gestiegen.
Rechne deinen Fördersatz durch. Einkommensbonus, Geschwindigkeitsbonus, Wohneinheiten: Unser kostenloser Förderservice ermittelt deine persönliche Höchstförderung und übernimmt den Papierkram – von der BzA bis zur Auszahlung. Mit unserer monatlichen Finanzierung startest du sogar ganz ohne Vorabkosten.
Häufige Fragen zur neuen Heizungsförderung
Wird die Wärmepumpen-Förderung abgeschafft?
Nein. Die Grundförderung von 30% bleibt bestehen. Die förderfähigen Kosten sinken einmalig von 30.000€ auf 28.000€, und der Klimageschwindigkeitsbonus wird von 20% auf 16% reduziert.
Wie hoch ist die maximale Förderung nach den neuen Regeln?
Bis zu 80% von 28.000€ förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit – also maximal 22.400€. Für jede weitere Wohneinheit kommen 15.000€ förderfähige Kosten hinzu.
Bekommen Haushalte mit kleinem Einkommen wirklich mehr Förderung als vorher?
Der Einkommensbonus ist neu gestaffelt: 40% für Einkommen bis 30.000€, 30% bis 40.000€ und 10% bis 50.000€. Haushalte in der untersten Stufe profitieren damit von einem höheren Bonus.
Maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien von KfW und BAFA.




